Ihr Rechtsanwalt beim

Arbeitsunfall
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Kanzlei für Sozialrecht beim Arbeitsunfall

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Sozialrecht beim Arbeitsunfall
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Sie hatten einen Arbeitsunfall, Wegeunfall (Unfall auf dem Weg zur Arbeit oder auf dem Rückweg nach Hause), leiden an einer Berufskrankheit und suchen einen Rechtsanwalt, der sich mit Berufsgenossenschaften und Unfallkassen auskennt?

Dann sind wir Ihre Kanzlei. Wir sind unter anderem drei Fachanwälte für Sozialrecht, zwei Fachanwälte für Medizinrecht und eine Fachanwältin für Arbeitsrecht und sind spezialisiert. Wir legen für Sie Widerspruch ein, beantragen Akteneinsicht und erstellen eine Widerspruchsbegründung. Falls ein Widerspruchsbescheid vorliegt, erheben wir für Sie Klage beim Sozialgericht (SG). Außerdem vertreten wir Sie auch dann, wenn eine Berufung zum Landessozialgericht (LSG) oder eine Revision / Nichtzulassungsbeschwerde (NZB) zum Bundessozialgericht (BSG) erforderlich ist. Dabei sind jeweils kurze Fristen zu beachten. Rufen Sie uns jetzt an für eine kostenlose Ersteinschätzung.

Marc Melzer Rechtsanwalt beim Arbeitsunfall • Sozialrecht Paderborn • MPK Rechtsanwälte • Fachanwalt • Fachanwälte • Kanzlei • Fachkanzlei
Rechtsanwalt Marc O. Melzer
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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht

Nicht nur im Haushalt, sondern auch auf der Arbeit oder auf dem Weg zur Arbeit ereignen sich viele Unfälle. Diese Art von Unfällen wird Arbeitsunfall genannt.

Zu einem Arbeitsunfall gehört auch der Wegeunfall. Dabei handelt es sich um einen Unfall auf dem Weg zur Arbeitsstelle oder von der Arbeitsstelle zurück zur Wohnung / zum Haus. Im Jahr 2019 wurden 871.547 Arbeitsunfälle, 186.672 Wegeunfälle und 806 tödliche Arbeits- und Wegeunfälle gemeldet. Ein Arbeitsunfall ist dann meldepflichtig, wenn eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen oder den Tod die Folge war. Es wurden 18.000 neue Unfallrenten im Jahr 2019 gezahlt.

Nach einem Arbeitsunfall suchen Sie einen D-Arzt (Durchgangsarzt) auf. Dieser entscheidet über das weitere Vorgehen.

Erleiden Sie einen Arbeitsunfall, richten sich Ihre Ansprüche gegen die gesetzliche Unfallversicherung. Es kommen umfassende Ansprüche in Betracht, die wichtigsten sind: Heilbehandlung, Verletztengeld und Verletztenrente / Unfallrente. Die Voraussetzungen finden sich im Sozialgesetzbuch Siebtes Buch (SGB VII).

Nicolaos Penteridis Rechtsanwalt beim Arbeitsunfall • Sozialrecht Paderborn • MPK Rechtsanwälte • Fachanwalt • Fachanwälte • Kanzlei • Fachkanzlei
Rechtsanwalt Nikolaos Penteridis
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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht

Die Heilbehandlung, die Sie nach einem Arbeitsunfall, Wegeunfall und nach einer Berufskrankheit erhalten, sind die besten im gesamten Gesundheitssystem. Geleistet wird nämlich das Optimale. Das ist mehr als in der privaten Krankenversicherung. Es werden keine Kosten und Mühen gescheut, vor allem bei Reha-Maßnahmen. Das Verletztengeld ist wie das Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung. Eine Verletztenrente / Unfallrente erhalten Sie, wenn Sie einen dauerhaften Gesundheitsschaden erleiden, der zu einer Minderung der Erwerbsunfähigkeit (MdE) von mindestens 20 von Hundert (v.H. / Prozent) führt.

Wie ein Arbeitsunfall werden auch Folgen von Ereignissen behandelt, die im Interesse eines Dritten sind. Der wichtigste Fall: Sie sind auch dann gesetzlich unfallversichert, wenn Sie bei Unglücksfällen, gemeiner Gefahr oder anderen Menschen Hilfe leisten – also z.B. wenn Sie nach einem Unfall auf der Autobahn anderen Menschen helfen und sich dabei verletzen.

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Rechtsanwältin Ines Kampe, LL.M.
Fachanwältin für Arbeitsrecht
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Rechtsanwältin und Fachanwältin für Sozialrecht

Aber nicht nur bei einem Arbeitsunfall kommen Ansprüche aus dem SGB VII in Betracht. Auch wenn Sie unter einer Berufskrankheit leiden, haben Sie dieselben Ansprüche. Es gibt eine Verordnung, in der die anerkannten Berufskrankheiten und deren medizinischen und arbeitstechnischen Voraussetzungen gelistet sind. Es handelt sich um die Berufskrankheiten-Verordnung (abgekürzt BK-Verordnung). 

Aktuell sind 80 Berufskrankheiten registriert. Die bekanntesten sind die Nummern 2108 (Bandscheibenbedingte Erkrankungen der Lendenwirbelsäule), 2102 (Meniskusschäden) und 4103 (Asbesttsaublungenerkrankung (Asbestose) oder durch Asbeststaub verursachte Erkrankungen der Pleura). Im Jahr 2019 gab es 80.132 Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit, in 35.264 Fällen wurde eine Berufskrankheit bestätigt. Es gab 2.555 Todesfälle infolge einer Berufskrankheit, die meisten aufgrund einer Asbestose.

Die Berufsgenossenschaften?

Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind die Berufsgenossenschaften, sie werden mit dem Kürzel BG abgekürzt. Es gibt neun gewerbliche Berufsgenossenschaften: Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI), Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM), Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM), Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN), Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU), Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW), Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG), Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (BG Verkehr) und Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW).

Eine Sonderstellung nimmt die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) ein. Sie ist eine bundesunmittelbare Behörde. Die Voraussetzungen der Ansprüche nach einem Arbeitsunfall sind teilweise in wichtigen Punkten anders – der wichtigste Unterschied: Eine Verletztenrente wird erst ab einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von 30 % geleistet – in allen anderen Unfallversicherungen reicht bereits eine MdE von 20 %.

 

Daneben gibt es noch die Feuerwehr-Unfallkassen (FUK) in einigen Bundesländern. In jedem Bundesland existiert außerdem eine Unfallkasse und die Gemeindeunfallversicherungsverbände und Unfallkassen der Gemeinden. Die Unfallkasse ist zuständig bei Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten von im öffentlichen Dienst tätigen Menschen. Schülerinnen und Schüler sind über die Unfallkassen auch versichert, wenn sie z.B. auf dem Weg zur Schule verunglücken oder wenn sie sich beim Schulsport verletzen. Außerdem gibt es noch die Unfallversicherung Bund und Bahn. Sie ist zuständig für alle Arbeitnehmer, die für den Bund arbeiten und für besondere Personengruppen (z.B. THW, Entwicklungshelfer, DRK-Ehrenamtler usw.).

Ihr Fachanwalt für

Sozialrecht beim Arbeitsunfall

Fachanwalt für Sozialrecht – Melzer Penteridis Kampe

Ausgezeichnete Fachkanzlei bei einem Arbeitsunfall

Wir sind eine mehrfach ausgezeichnete und am Markt für kompetente Beratung und Prozessführung sowie für Veröffentlichungen und Vortragstätigkeiten anerkannte Rechtsanwalts-Kanzlei von spezialisierten Fachanwälten für Sozialrecht, Medizinrecht, Arbeitsrecht und Versicherungsrecht. 

Zu unseren Mandanten gehören Unternehmen, Einzelpersonen, Institutionen und Körperschaften wie Sozialversicherungsträger im gesamten Bundesgebiet. Die Entfernung spielt dank modernster und sicherer Kommunikationstechniken für keinen unsererAnwalt eine Rolle. Wir sind da, wo Sie uns brauchen.

Sie suchen einen Rechtsanwalt bei Fragen zum Arbeitsunfall? Die Fachkanzlei Melzer Penteridis Kampe ist immer für Sie da. Ihr Rechtsanwalt beim Arbeitsunfall für Sozialrecht aus Paderborn – MPK Anwälte.

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